AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01/2013

Doppler Fahrzeugtechnik GmbH, Donaustraße 84, 68199 Mannheim

 

1. Geltung und Bedingungen

1.1 Grundlage der Nutzung des Internetangebotes von doppler-fahrzeugtechnik.de sowie spax-deutschland.de, einer Bestellung und eines Vertrages sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Doppler Fahrzeugtechnik GmbH. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der vertraglich vereinbarten Waren oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.2 Andere AGB, insbesondere entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von den hier aufgeführten AGB sowie die Geltung von Bezugsvorschriften des Bestellers, werden nicht anerkannt.

1.3 Abweichungen gelten nur dann, wenn die Doppler Fahrzeugtechnik GmbH diesen Bedingungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Die Doppler Fahrzeugtechnik GmbH behält sich die Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Änderungen gehen Ihnen per Email oder postalisch an die von Ihnen angegebene Adresse zu und werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn nicht binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderung widersprochen wird.

1.5 Den Volltext der AGB kann die Doppler Fahrzeugtechnik GmbH über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote der Doppler Fahrzeugtechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot der Doppler Fahrzeugtechnik GmbH auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.

2.3 Abbildungen und Angaben über den Vertragsgegenstand im Internet-Shop sowie in beim Vertragsabschluss gültigen Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen sind nur annähernd maßgebend und keine zugesicherten Eigenschaften. Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit bleiben vorbehalten, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für den Auftraggeber keine unzumutbare Änderung erfährt. Alle Mengen-, Maß-, Farb- und Gewichtsangaben verstehen sich unter den handelsüblichen Toleranzen.

2.4 Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren, ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit der Doppler Fahrzeugtechnik GmbH allein maßgeblich an.

Die Doppler Fahrzeugtechnik GmbH bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch die Doppler Fahrzeugtechnik GmbH dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung bei der Doppler Fahrzeugtechnik GmbH eingegangen ist.

Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

2.5 Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn die Doppler Fahrzeugtechnik GmbH diese schriftlich bestätigt. Die Verkaufsangestellten der Doppler Fahrzeugtechnik GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung oder des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2.6 Verfügbarkeitsvorbehalt: Sollte die Doppler Fahrzeugtechnik GmbH nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, behalten wir uns das Recht der Korrektur vor. Die Doppler Fahrzeugtechnik GmbH wird den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Anderenfalls ist die Doppler Fahrzeugtechnik GmbH sowie der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

Für Verbraucher:

3. Widerrufsbelehrung

3.1 Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Doppler Fahrzeugtechnik GmbH, Donaustraße 84, 68199 Mannheim, Telefonnummer: 0621-3098270, E-Mail: info@doppler-fahrzeugtechnik.de, Fax-Nr.: 0621-30982729) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

3.2 Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

3.3 Muster-Widerrufsformular:

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

An

Doppler Fahrzeugtechnik GmbH

Donaustraße 84

68199 Mannheim

 

Fax-Nr.: 0621-30982729

E-Mail: info@doppler-fahrzeugtechnik.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:

– Bestellt am: ____________________/ erhalten am:___________________/)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Kunden Nr.:

 

__________________________________

Datum Unterschrift des/der Verbraucher(s)

 

(Unzutreffendes streichen)

 

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

4.4 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

 

5. Preise

5.1 Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk.

5.2 Soweit nicht anders angegeben, sind die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers genannten Preise Bruttopreise, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich der Versandkosten. Sollte sich der Mehrwertsteuersatz ändern, erfolgt auch eine entsprechende Preisänderung.

5.3 Nachträgliche Herabsetzung der Bestellmenge oder nachträgliche Herabsetzung der Stückzahl bei vereinbarter Teillieferung sowie Verringerung vereinbarter Abrufe bedingen eine Erhöhung der Stückpreise und gegebenenfalls der vereinbarten Werkzeugkostenanteile.

5.4 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

5.5 Unseren Preisen liegen die gegenwärtig üblichen und gültigen Kalkulationsfaktoren zugrunde. Wenn sich in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin die Lohn- und Gehaltstarife oder die Kosten für das zur Herstellung der bestellten Produkte erforderliche Vormaterial oder die Kosten für Energie, Hilfs- und Betriebsstoffe verändern, so sind wir berechtigt, die Preise nach Ermessen entsprechend dem Verhältnis der Kostenänderung anzupassen.

5.6 Sollte die Doppler Fahrzeugtechnik GmbH nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, behalten wir uns das Recht der Korrektur vor. Die Doppler Fahrzeugtechnik GmbH wird den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Anderenfalls ist die Doppler Fahrzeugtechnik GmbH sowie der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

6. Verpackung

6.1 Die Ware wird branchenüblich verpackt und die Verpackung kann zum Selbstkostenpreis berechnet werden.

 

7. Versand

7.1 Wenn nicht besonders vorgeschrieben, bleibt die Versandart unserem Ermessen vorbehalten, ohne dass wir die Verantwortung für die günstigste Verfrachtung übernehmen. Mit Verlassen des Lagers gehen sämtliche Kosten und Risiken, die mit dem Versand zu tun haben, zu Lasten des Bestellers.

7.2 Die von der Doppler Fahrzeugtechnik GmbH gewählte Versendungs- und Überschickungsart gilt als vom Auftraggeber genehmigt.

 

8. Gefahrenübergang

8.1 Wird die Ware versandt, gleichgültig auf wessen Kosten, so geht die Gefahr auf den Besteller über mit Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers.

8.2 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

 

9. Mehr- und Minderlieferung

9.1 Bei Verträgen mit fortlaufender Lieferung sind uns Abrufmengen und Liefertermine hierfür bereits bei der Bestellung mitzuteilen. Wir sind jedoch berechtigt, die Gesamtmenge des Auftrages nach unserer Wahl zu fertigen, wenn nicht ausdrücklich entgegenstehende Abreden getroffen werden. Nachträgliche Änderungen der bestellten Ware können nur berücksichtigt werden, wenn wir noch nicht gefertigt haben. Wird nicht rechtzeitig eingeteilt und abgerufen, sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und zu liefern oder von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten und Ersatz des uns dadurch entstehenden Schadens zu verlangen.

 

10. Zahlung

10.1 Die Zahlung erfolgt per Nachnahme bei Übergabe der Ware oder per Vorkasse. Bei Kreditgewährung an den Käufer sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu entrichten.

10.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Doppler Fahrzeugtechnik GmbH über den Betrag verfügen kann.

10.3 Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

10.4 Die Abnahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor; sie werden grundsätzlich nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung mit befreiender Wirkung. Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers.

10.5 Bei wesentlicher Vermögensverschlechterung auf der Seite des Bestellers, die nach Vertragsabschluss eintritt oder uns erst dann bekannt wird, haben wir das Recht, unsere Leistung zu verweigern und zu verlangen, dass der Besteller eine Gefährdung des Vertragszweckes durch ausreichende Sicherheitsleistung beseitigt. Kommt der Besteller dem Verlangen auf Sicherheitsleistung nicht innerhalb angemessener Frist nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

 

11. Eigentum und Eigentumsvorbehalt

11.1 Alle Waren und gelieferten Produkte bleiben, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Besteller und uns, Eigentum der Doppler Fahrzeugtechnik GmbH. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei uns. In Fällen, in denen der Besteller Zahlung durch Scheck leistet, jedoch im Zusammenhang hiermit von uns – gleichgültig in welcher Form – eine wechselmäßige Haftung für den Betrag oder einen Teilbetrag der Schecksumme übernommen wird, gilt hinsichtlich der Eigentumsvorbehaltsrechte erst die Einlösung der Wechsel als Zahlung.

11.2 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der unter Vorbehalt gelieferten Produkte im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Besteller ist gehalten, unsere Rechte beim Weiterverkauf der unter Vorbehalt gelieferten Produkte auf Kredit zu sichern. Darüber hinaus tritt der Besteller schon jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Vorbehalt gelieferten Produkte an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller bleibt bis zum jederzeit zulässigen Widerruf durch uns berechtigt, die zur Sicherheit an uns abgetretenen Forderungen bei Fälligkeit selbst einzuziehen. Nach Widerruf der Einzugsermächtigung hat der Besteller unverzüglich die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen an uns zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

11.3 Etwaige Be- oder Verarbeitung der Produkte nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Produkte mit anderen uns nicht gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Produkte zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so räumt er uns im Verhältnis des Wertes unseres Vorbehaltsgutes Miteigentum an der neuen Sache ein und wird diese unentgeltlich für uns verwahren.

11.4 Werden die unter Vorbehalt gelieferten Produkte zusammen mit anderen Waren, und zwar gleichgültig in welchem Zustand, weiterveräußert, so gilt die in Abs. 2 vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Produkte, die zusammen mit den anderen Waren Gegenstand des Liefergeschäftes sind.

11.5 Der Besteller hat uns über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Produkte oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

11.6 Übersteigen die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen um 20 %, so werden wir auf Verlangen des Bestellers im Einzelfall voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freigeben.

 

12. Gewährleistung

12.1 Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf neue Waren und nur auf Mängel, die die Lieferung oder Leistung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstands, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, Materialfehler oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar machen oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigen. Die Gewährleistungsfrist entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.

12.2 Wir verkaufen sowohl TÜV genehmigte als auch Artikel ausschließlich für Motorsportzwecke, den Export usw. Wir leisten keine Gewähr für die Eintragungsfähigkeit der unter dem Hinweis “OHNE TÜV” verkauften Ware oder deren Verkehrssicherheit. Für Waren ohne ABE gehen die Prüf- und Zulassungskosten zu Lasten des Bestellers. Aufgrund der besonderen Beanspruchung der Rennsport-Teile kann für diese Artikel keine Garantie oder Gewährleistung übernommen werden. Auch liegen die Montage, Verwendung bzw. der Einsatz dieser Teile im Ermessen des Verwenders.

12.3 Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung oder Einbau und Behandlung, Nichtbeachtung der, sofern mitgeliefert, Montageanleitungen sowie für natürliche Abnutzung zurückgehen, sofern sie nicht durch den Auftragnehmer verschuldet sind.

12.4 Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung / Leistung, versteckte Mängel nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Im Falle nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Lieferung bzw. die Leistung als genehmigt.

12.5 Wird ein Mangel zu Recht gerügt, so sind wir nach eigener Wahl zur Neulieferung oder Nachbesserung innerhalb angemessener First berechtigt. Der Besteller ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, die defekte Ware bzw. Teile auf seine Kosten und Gefahr verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angaben oder Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Rechnung, mit der die Ware geliefert wurde, an uns in der Originalverpackung zu senden oder zu übergeben. Solange der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Minderung oder Wandlung verlangen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

12.6 Durch vom Besteller oder Dritte unsachgemäße Instandsetzungs- oder Einbauarbeiten und sonstige Eingriffe, die mit dem geltend gemachten Mangel in Zusammenhang stehen, wird jede Gewährleitung von uns aufgehoben.

 

13. Schutzrechte

13.1 Der Besteller ist verpflichtet, die durch die Erteilung des Auftrages mögliche Verletzung von gewerblichen Schutzrechten von sich aus zu prüfen und uns gegebenenfalls darauf aufmerksam zu machen, dass es sich bei der Bestellung um durch gewerbliche Schutzrechte wirksam geschützte Teile handelt. Er übernimmt jede Haftung für Ansprüche, die in Ausführung seines Auftrages aus diesem Grund von einem Berechtigten gegen uns geltend gemacht werden.

 

14. Geheimhaltung und Datenschutz

14.1 Gemäß §33 BDSG weisen wir darauf hin, dass sämtliche Kunden- und Lieferanten-Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung von uns gespeichert werden. Ergänzend hierzu gilt unsere Datenschutzerklärung.

14.2 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus.

 

Für Wiederverkäufer:

15. Warenrücknahme / Wiedereinlagerungsgebühr

15.1 Soweit wir freiwillig vom Besteller Ware zurücknehmen gilt folgendes: Rücknahmefähig ist nur Ware in ordnungsgemäßem, verkaufsfähigem Zustand, bei der es sich nicht um Sonderanfertigungen, -bestellungen oder Motorsportteile handelt. Gegen Rückgabe der Ware erhält der Besteller eine Gutschrift in Höhe des Warenwertes, abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr, die nicht Bar ausbezahlt wird, sondern nur mit künftigen Lieferungen verrechnet wird.

15.2 Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt 20% des Wertes der zurückgenommenen Ware.

Die vorstehende Regelung zur Warenrücknahme gilt nicht für Verbraucher.

 

16. Allgemeine Haftungsbeschränkung

16.1 Alle Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten sind sowohl gegen die Doppler Fahrzeugtechnik GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit uns bzw. einem unserer Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen und nachzuweisen ist und es sich um wesentliche Vertragspflichten handelt.

 

17. Rechtswahl

17.1 Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

 

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand

18.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

18.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

 

19. Salvatorische Klausel

19.1 Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

 

WARNHINWEISE

MOTORSPORT (RENNSPORT) PRODUKTE

Motorsport und Rennsportprodukte sind für die Verwendung im Motorsport konzipiert und im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig, weil an sie grundsätzlich andere Anforderungen als an Straßenprodukte gestellt werden. Damit erfüllt der Motorsport seine Legitimation als Testfeld für die Serie. Hieraus resultieren aber auch Risiken, auf die wir nachfolgend mit Nachdruck hinweisen.

Die Einsatzzeit der Teile muss von kurzer Dauer sein, die Teile sind nach jedem Einsatz zu kontrollieren oder auszutauschen, Korrosion muss grundsätzlich ausgeschlossen werden. Eine dynamische Prüfung der Teile erfolgt nicht.

 

Der Einbau in Ihr Straßenfahrzeug bewirkt oder kann bewirken:

 

  • Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges
  • Verlust der Garantie des Fahrzeugherstellers
  • Deutliche Veränderung des Fahrverhaltens
  • Unzureichende oder fehlende Passform
  • Erhöhter Verschleiß des Fahrzeuges
  • Körperliche Schäden

 

Von einer Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr wird daher dringend abgeraten!

 

Doppler Fahrzeugtechnik GmbH

Sitz der Gesellschaft ist Mannheim

Eingetragen beim AG Mannheim, HRB 700525, UST-ID: DE 246621534

Geschäftsführer: Gregor Doppler

Tel.: +49 (0) 621 / 30 98 27 0

Fax: +49 (0) 621 / 30 98 27 29

E-Mail: info@doppler-fahrzeugtechnik.de

www.doppler-fahrzeugtechnik.de

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